24.04.2024
Aktuelle Entwicklungen im Umwelt- und Naturschutzrecht | IDUR
Auch in diesem Jahr konnte IDUR bei seinem Seminar mit Vorträgen zu aktuellen Themen zum Umwelt- und Naturschutzrecht den Teilnehmenden Informationen bieten und einen Austausch ermöglichen.
Die Folien zu den Vorträgen:
Hier finden Sie den Flyer zum Seminar.
10.05.2022
Verfassungsrechtler Rupert Scholz kritisiert in den Badischen Neuesten Nachrichten vom 29. April 2022 den Klimaschutz-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, weil er gefällt wurde, ohne auf die kritischen Stimmen in der Wissenschaft einzugehen, die es in der Wissenschaft ebenfalls gibt.
Weiterlesen: Rupert Scholz: Kritik des Klimaschutzurteils ohne Lippenbekenntnis zum Klimaschwindel | Dr. René Sternke
10.05.2022
Verfassungsbeschwerde gegen den Atomausstieg eingereicht
Die Pro-Kernkraftvereinigung Nuklearia e.V. („Umweltschutz mit Kernkraft“) hat am 22. April mit einigen Unterstützern Verfassungsbeschwerde gegen den Atomausstieg eingelegt. Fast alle der zwölf Beschwerdeführer sind Mitglieder des eingetragenen Vereins. Der Text der Verfassungsbeschwerde steht zum Download zur Verfügung.
03.03.2022
Ankündigung einer umweltpolitischen Information für Politiker und Redakteure zur Energiewende
von Staatsrechtler Norbert Große Hünfeld und Dr. René Sternke
An viele Stellen in Deutschland wird in dieser Woche eine Postsendung gesandt. Vornehmlich Politiker und Medienvertreter mögen auf diesem Wege eine Zusammenstellung von Dokumenten erhalten, in deren Mittelpunkt ein für die WINDENERGIEPOLITIK grundlegendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts stehen wird.
Weiterlesen: Ankündigung einer umweltpolitischen Information für Politiker und Redakteure zur Energiewende | Dr. René Sternke
16.02.2022
Stiftung Umweltenergierecht: Würzburger Studien zum Umweltenergierecht
von Maximilian Schmidt, Frank Sailer, Caroline Moog, Erik Dietrich
Reformansätze zum Genehmigungsrecht von Windenergieanlagen – Überblick und rechtliche Einordnung zu den aktuellen Diskussionen über die Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungen
Die Studie kann hier abgerufen werden.
03.01.2022
Zur Unzulässigkeit von WEA-Vorhaben gemäß § 35 Absatz 2 BauGB und deren Verfassungswidrigkeit gemäß Artikel 20a
GG
Beitrag von Norbert Große Hündfeld Die Propagandisten der Energiewende (Regierung Schröder/Trittin) haben schon 1990 verkannt, dass WEA nach § 35 Absatz 2 BauGB unzulässig sind!
27.11.2021
Klimaschutz und Grundgesetz: Darf eine Ampelkoalition den Bau von WEA versprechen?
Rechtliche Bemerkung zur Unzulässigkeit des Anlagenbaus der Windindustrie wegen Verstoß gegen das Bauverbot in § 35 Absatz 2 BauGB und das Schutzgebot in Artikel 20a GG des Instituts für verfassungsgemäße Stromwirtschaft (IvS) i. Gründung durch Norbert Große Hündfeld, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Geschäftsführer IvS.
Darf eine Ampelkoalition den Bau von WEA versprechen? (pdf, rd. 70 kB)Herunterladen
01.11.2021
Rechte von Investoren bei Insolvenz von Solarpark |
Beck
Zu BGH, Urteil vom 22.10.2021 – V ZR 225/19; V ZR 8/20; V ZR 44/20; V ZR 69/20 Redaktion beck-aktuell, Prof. Dr. Joachim Jahn ist Mitglied der NJW-Schriftleitung, 22. Okt 2021.
Wer in einen Solarpakt investiert, dessen Betreiber pleite geht, hat es schwer. Nicht nur, dass die erhoffte (und mitunter sogar “garantierte”) Rendite ausbleibt. Sondern der Insolvenzverwalter macht auch selbst noch Ansprüche geltend. Der Bundesgerichtshof hat nun Vorgaben gemacht für den Umgang mit diesen schwierigen Fragen an der Schnittstelle von Kapitalmarkt- und Sachenrecht – und zum Aufeinandertreffen von “Energiewende” und “grauem Kapitalmarkt”.
Weiterlesen: Rechte von Investoren bei Insolvenz von Solarpark
01.11.2021
Pressekonferenz der Interdisziplinären Energierechtstagung am 21. Oktober in Berlin Berlin
Von Jörg Rehmann
Tagung “Globaler Klimaschutz und nationales EEG – ein unlösbarer Widerspruch?”
Interdisziplinäre Energierechtstagung 20./21. Oktober 2021 – The Ritz Carlton, Berlin Pressekonferenz vom 21.10.2021
Fachübergreifender Diskurs wesentliches Verdienst der Tagung Webseite: www.erecht21.de
24.10.2021
Energierechtstagung | Erneuerbaren-Ausbau: “Schluss mit Emotionen, Blockaden und Finanzinteressen!”
Im Vorfeld der interdisziplinären Tagung zum Energierecht 2021 (20./21. Oktober in Berlin) sprach Jörg Rehmann mit dem Experten Thomas Mock über die vielfältigen rechtlichen Aspekte der Genehmigung von EE-Anlagen versus Natur- und Artenschutz.
Das Programm zur Energierechtstagung kann hier abgerufen werden.
Lesen Sie auch: Energiewende – Teuer und unsicher | Cicero Online
Kommentar von Jörg Rehmann:
“Der Vortrag von Kay Scheller hatte insoweit Gewicht durch die Tagung bekommen, als selbst unterschiedlichste Fachbeiträge gegensätzlicher Referenten im Grunde seine Sicht summarisch nicht nur
bestätigten, sondern verstärkten.”
02.10.2021
Drei Daten zur Geschichte der Energiewende
Bericht über Geschehnisse, die sich 1994, 1996 und 2011 ereignet haben, erstattet von Norbert Große Hündfeld, Rechtsanwalt und Notar a. D. in Münster, mit Anleitung zur gesetzlichen/ verfassungsrechtlichen Beurteilung für das Institut für verfassungsgemäße Stromwirtschaft (IvS)
Weiterlesen: Drei Daten zur Geschichte der Energiewende | Dr. René Sternke
26.07.2021
Ist § 35 Abs.1 Nr. 5 BauGB verfassungswidrig oder seine Anwendung?
Folgender Text ist ein erster Beitrag von mir zu einer Diskussion zwischen Juristen und Laien über die Frage, ob § 35 Abs. 1 Nr. 5, der Windkraft im Außenbereich privilegiert, verfassungswidrig ist. Vgl. dazu Norbert Große Hündfeld: „ZUR VERFASSUNGSWIDRIGKEIT DES ANLAGENBAUS DER WINDINDUSTRIE
Weiterlesen: Ist § 35 Abs.1 Nr. 5 BauGB verfassungswidrig oder seine Anwendung? | Dr. René Sternke
26.07.2021
Aspekte des Verstoßes gegen Art. 20a GG
Folgender Text ist der zweite Beitrag zu einer Diskussion zwischen Juristen und Laien über die Frage, ob § 35 Abs. 1 Nr. 5, der Windkraft im Außenbereich privilegiert, verfassungswidrig ist. Vgl. dazu Norbert Große Hündfeld: „ZUR VERFASSUNGSWIDRIGKEIT DES ANLAGENBAU“.
Aspekte des Verstoßes gegen Art. 20a GG
Weiterlesen: Aspekte des Verstoßes gegen Art. 20a GG | Dr. René Sternke
05.07.2021
Klimapolitik und Grundgesetz
Vortrag von Prof. Dr. Dietrich Murswiek
am 24.06.2021 an der Uni Freiburg:
Der Vortrag incl. Foliensatz kann hier abgerufen werden:
https://uni-freiburg.cloud.panopto.eu/Panopto/Pages/Viewer.aspx?id=517be724-478a-4534-b489-ad5500e79d70
25.06.2021
Idur-Schnellbrief 226 zum Thema Klimaschutz
11.03.2021
Analyse zum Urteil des EuGH vom 4. März 2021
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stärkte mit Urteil (C-473/19 und C-474/19) vom 04.03.2021 den Vogelschutz.
Dr. Rico Faller, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht analysiert:
Weiterlesen: EuGH entwickelt Umweltrecht konsequent weiter
Weitere Informationen finden Sie hier.
30.12.2020
EEG-Novelle für Altanlagen sichert Einnahmen der Windmüller | TE
Von Frank Hennig
Windenergie-Altanlagen erhalten einen Nachschlag. Das oberste Ziel deutscher Energiepolitik scheint zu sein, Herstellern und Betreibern von Ökoenergieanlagen die Gewinne zu sichern. Nach außen plakatiert man die Rettung des Weltklimas. Dabei zahlen viele für wenige.
Weiterlesen: EEG-Novelle für Altanlagen sichert Einnahmen der Windmüller | TE
26.11.2020
Gutachten zur EEG-Novelle 2020 und des lnvestions-beschleunigungsgesetz
Gutachten im Auftrag der Bürgerinitiative in 57413| Gegenwind Frettertal vorgelegt durch RA Thomas Mock, Königswinter
In einem Gutachten für die BI Gegenwind Frettertal nimmt der Jurist und Anwalt Thomas Mock zu dem Gesetz und seiner fragwürdigen Begründung Stellung.
09.10.2020
Gesetzesanpassungen für die Windkraft
Die “Volksinitiative Brandenburg” hat eine WERTVOLLE ZUSAMMENFASSUNG zu geplanten Gesetzen veröffentlicht.
Der Arbeitsplan mit dem Titel
“Stärkung des Ausbaus der Windenergie an Land” vom 07.10.2019 aus dem Wirtschaftsministerium entfaltet seine Wirkung. Diverse Gesetze und Verordnungen werden für die Windkraft angepasst. Der
Windlobby wird der rote Teppich ausgelegt und ist
ein Affront gegen Bürgerechte und Naturschutz. Ab jetzt wird es unerträglich….
03.09.2020
Rechtsgutachten stellt fest: Artenschutzrechtliche Ausnahmen vom Tötungsverbot verstoßen bei Windenergieanlagen gegen europäisches Naturschutzrecht
Pressemitteilung Naturschutzinitiative e.V. vom 31.08.2020:
„Die windkraftbedingte Tötung europäischer Vögel darf derzeit aus unionsrechtlichen Gründen nicht auf der Grundlage des § 45 Abs. 7 S. 1 Nr. 5 BNatSchG zugelassen werden. Ausnahmen vom Tötungsverbot können zugunsten der Windkraftnutzung auch nicht auf § 45 Abs. 7 S. 1 Nr. 4 BNatSchG („öffentliche Sicherheit“) gestützt werden, weil Windenergieanlagen die Voraussetzungen dieser unionsbasierten Vorschriften nicht erfüllen.“
„Zu diesem Ergebnis kommt ein rechtswissenschaftliches Gutachten des Hochschullehrers und Rechtsanwaltes apl. Prof. Dr. Martin Gellermann im Auftrag des bundesweit anerkannten Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI)“, erklärte Harry Neumann, Bundesvorsitzender der NI.
28.10.2020
Buchtipp: Ökologische Nachverdichtung – Gestaltungsmöglichkeiten für Bebauungspläne der kommunalen Innenentwicklung
Autorin:
Felicia Petersen
Herausgeber:
Informationsdienst Umweltrecht (IDUR), Frankfurt a.M.
BESTELLUNGEN sind möglich per E-Mail an info@idur.de und
per Telefon unter 069/252477
Der Leitfaden kostet 15 € zzgl Versandkosten.
Die Bezahlung erfolgt per Rechnung.
Eine Kurzvorstellung finden Sie >>> hier zum Download
Aus dem Inhalt:
11.07.2020
Energieverfassungsrecht: Darlegung zur anstehenden Rechtskontrolle des Kohleausstiegsgesetz gemäß Artikel 82 GG
Aus welchem Grund der Bundespräsident das Kohleausstiegsgesetz gem. Artikel 82 GG nicht wird ausfertigen können, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Mit einem Klick auf das Bild gelangen Sie zum Artikel.
02.07.2020
Darf der Staat den Bau von immer mehr Anlagen der Windindustrie fördern?
Beginn einer Serie von Beiträgen zum Thema Schutzverantwortung des Staates aus Artikel 20a GG – was muss der Staat – was darf er nicht?
Das Datum 30.07.1996 steht für die eklatante Tatsache, dass der Anlagenbau der Windindustrie gegen Artikel 20 a GG verstößt. An diesem Tag ist eine besonders folgenreiche Verschlechterung des gesetzlichen Schutzsytems für die natürlichen Lebensbedingungen im Sinne von Artikel 20 a GG normiert worden.
Weiterlesen bei Energieverfassungsrecht – Artikel 20a Grundgesetz
27.06.2020
Blog: Energieverfassungsrecht – Artikel 20a Grundgesetz
Es geht in diesem neuen Blog um Energieverfassungsrecht. Genauer gesagt geht es uns um die unzureichende Geltungswirkung der Staatsziel-Bestimmung in Artikel 20 a GG und der staatspolitischen Bedeutung dieser seit 1994 geltenden Verfassungsvorschrift.
Der Staat verstößt gegen seine„WILLKOMMEN!“ weiterlesen
04.02.2020
Informationen zur Verfassungswidrigkeit der Windenergie – Artikel 20a Grundgesetz
Der Ausbau der Windenergie in Deutschland ist verfassungswidrig und muss beendet werden. Die Organe des Staates wie Bundestag, Länderparlamente, betroffene Kommunen, Behörden und auch die Gerichte werden aufgefordert, die Verfassungsmäßigkeit ihres Tuns vor einer weiteren Förderung der Windenergie vom Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen und einem im Extremfall verhängten Rückbaugebot bestehender Anlagen vollumfänglich nachzukommen!
17.01.2020
VERNUNFTKRAFT NRW stellt Anhörungsgesuchen an das Bundesverfassungsgericht
Zusammen mit Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV) hat der Bund Naturschutz Deutschland und einige Einzelkläger im November 2018 erhoben, der sich nun auch die FfF-Aktivistin Luisa Neubauer anschliessen möchte.
Vernunftkraft NRW will dem Gericht mit einem “Anhörungsgesuch“ an das BVerfG Argumente aus der Staatsrechtswissenschaft zum Art 20a Grundgesetz vortragen.
Quelle: https://www.gegenwind-greven.de/gegenwind-greven/downloads/
04.11.2019
Vortrag von Prof. Murswiek zum Thema
„Klimaschutz – Artikel 20a GG“
Vortrag von Prof. em. Dr. Dietrich Murswiek (Professor für Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Völkerrecht) am 22.10.2019 in München:
Die Einleitung von Prof. Murswiek kann hier abgerufen werden.
Es ergeben sich insbesondere für Naturschutzverbände und Kommunen ganz neue Möglichkeiten für den Klageweg:
"Mit größerer Erfolgswahrscheinlichkeit lässt sich die Verletzung von Art. 20a GG im Rahmen einer von einem Naturschutzverband gemäß dem Umweltrechtsbehelfsgesetz angestrengten Verbandsklage
geltend machen.
Denn anerkannte Umweltschutzverbände dürfen auch die Verletzung objektivrechtlicher Vorschriften vorbringen.
Weiterhin kommen Klagen von Gemeinden in Betracht, die sich auf die Verletzung ihrer kommunalen Planungshoheit berufen, die durch die Verletzung von Art. 20a GG mittelbar beeinträchtigt sein kann."
07.10.2019
Ignoranz der Politik im Umgang mit Artikel 20a des Grundgesetzes
Die Energiegesetzgebung verstößt in weiten Teilen gegen Artikel 20a des Grundgesetzes und ist damit verfassungswidrig ist.
Prof. Wolfgang Mathys und der Verwaltungsrechtler Norbert Große Hündfeld bringen die Argumente in diesem Doppel-Interview auf den Punkt.
09.08.2019
Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages: CO2-Steuer ist verfassungswidrig
Das politische Ziel der CO2-Steuer sei zwar klar, schreiben sie in ihrem Gutachten, nämlich einer Tonne CO2 einen bestimmten Preis zu verleihen, der dauerhaft zu einer Reduktion der CO2-Emissionen führen solle. Doch daraus ergebe sich das Problem, dass eine Besteuerung einer CO2 Emission bereits aus verfassungsrechtlichen Gründen ausscheidet.
Weiterlesen bei Tichys Einblick
CO2-Steuer verfassungswidrig, so Wissenschaftlicher
Dienst des Bundestages
10.06.2019
Debatte über Artikel 20 a) des Grundgesetzes und seine Unvereinbarkeit mit dem Windindustrieausbau
Aufruf zur Debatte von Norbert Große Hündfeld, Ferdinand Graf von Spiegel und Prof. Dr. Werner Mathys mit Fragen und Antworten über Artikel 20 a) des Grundgesetzes und seine Unvereinbarkeit mit dem Windindustrieausbau.
22.04.2019
Graf von Spiegel: „Windkraftanlagen sind rechtswidrig!“
Ferdinand Graf von Spiegel argumentiert, dass der Bau von Windkraftanlagen eine Verletzung von Artikel 20a des Grundgesetzes darstellt und damit »generell rechtswidrig« sei.
Weiterlesen im Westfalenblatt (R)
09.01.2019
Rechtliche Bewertung von Power Purchase Agreements (PPAs) mit erneuerbaren Energien
In der 12. Ausgabe der Würzburger Studien zum Umweltenergierecht analysiert Dr. Johannes Hilpert Power Purchase Agreements (PPAs) (Quelle).
29.12.2018
Hintergrundpapier zu den Fehlerquellen der Windenergie- Konzentrationszonenplanung erschienen
Der Würzburger Bericht zum Umweltenergierecht Nr. 37 analysiert die Rechtsprechung der Verwaltungsobergerichte zu Windkonzentrationszonenplanungen auf Flächennutzungs- und Regionalplanungsebene zwischen Ende 2015 und Mitte 2018.
29.12.2018
Notwendige Veränderungen im EEG durch neue EU-Regelungen zur Eigenversorgung
Erstmals hat die EU die Eigenversorgung mit Strom aus erneuerbaren Energien geregelt. In Art. 21 der neuen EE-Richtlinie werden den Mitgliedstaaten Vorgaben gemacht, die sie vor Juli 2021 in nationales Recht umsetzen müssen.
Die aktuellen Regelungen zur Eigenversorgung in Deutschland weichen teilweise deutlich von den neuen EU-Vorgaben ab. Anna Papke und Dr. Markus Kahles haben im Würzburger Bericht zum
Umweltenergierecht
„Neue EU-Regelungen zur
Eigenversorgung“ den neuen Rechtsrahmen und den Handlungsbedarf für den deutschen Gesetzgeber analysiert.
29.12.2018
Analyse des Rechtsrahmens zu Blindleistung aus Erneuerbare-Energien-Anlagen erschienen
Welcher Rechtsrahmen besteht für die Bereitstellung und Vergütung von Blindleistung? Diese aktuellen Fragen werden in der 11. Würzburger Studie zum Umweltenergierecht von Anna Halbig behandelt.
In der Studie ordnet sie unter anderem die verschiedenen Blindleistungsquellen in den Maßnahmenkatalog zur Systemverantwortung der Netzbetreiber (§§ 13 ff. EnWG) ein und diskutiert rechtliche Vorgaben an eine Abrufreihenfolge. Zudem werden mögliche Vergütungsansprüche untersucht.
21.11.2018
DAV-Kolumne: Die Energiefrage – #63 Naturschutz als Staatziel – mit unerwarteten Folgen
"Hessen hat im vergangenen Monat abgestimmt. Während an Kommentaren zum Ausgang der Landtagswahl kein Mangel ist, wollen wir uns heute mit einer der parallel stattgefundenen Volksabstimmungen
beschäftigen.
In die hessische Landesverfassung wurde als ein Staatsziel der Naturschutz aufgenommen, ähnlich wie bereits von einem Vierteljahrhundert in Artikel 20a des Grundgesetzes. Doch dieses Staatsziel könnte für die Ausbaufreunde von Solar- und Windkraft unerwartete und sehr negative Folgen haben."
20.08.2018
Unvereinbarkeit der Windkraft mit Art. 20a Grundgesetz
Das Grundsatzpapier zum Art. 20a Grundgesetz
Mehr erfahren bei Windwahn.com
25.07.2018
Jurist hält Wind”park” Altendiez für nicht genehmigungsfähig
Von HEINZ BURKHARD WESTERWEG
„Die in der Verbandsgemeinde Diez beantragten Windkraftanlagen können nicht genehmigt werden.“ Zu dieser Einschätzung kommt der Diezer Rechtsanwalt Sascha Seehaus in Bezug auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2003. Demnach ist ein Windrad „raumbedeutsam“, wenn durch die Errichtung die räumliche Entwicklung oder Funktion eines Gebietes beeinflusst wird.
12.04.2018
Der Unsinn des EEG wird immer offensichtlicher
Von Helmut Kuntz
Wer erinnert sich noch an den Jubel unserer „Energiefachpersonen“ aus der Politik und von Energie-Fachinstituten, als es dem EEG-System „gelang“, für ganz kurze Zeit, nicht ganz, aber
immerhin schon etwas davor, am Neujahrstag um 6 Uhr in der Früh die für Deutschland im Nachfeiertiefschlaf benötigte Energie zu liefern [1] [2]. Inzwischen ist es darüber ruhig geworden, denn immer neu zeigt das EEG sein Unvermögen, eine auch nur im Ansatz brauchbare Energieversorgung sicherzustellen.
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16.12.2017
Neue Option für Klage gegen Windkraft
Jurist Dario Mock klärte die Bürger und die Verwaltung beim Infoabend in Hopfau über eine weitere Möglichkeit auf. Anlass ist die unterschiedliche Bewertung der Topographie durch die Gerichte.
Weiterlesen unter Neckar-Chronik.de
19.11.2017
Gegenwind Greven fokussiert Artikel 20a Grundgesetz
In einem "Offenen Brief" wird der Bundespräsident auf den Missstand hingewiesen, dass in der Energiewende die staatliche Pflicht, „auch in Verantwortung für künftige Generationen“ Natur-, Landschafts- und Tierschutz zu gewährleisten, seit Jahren nicht beachtet wird.
Weitere Informationen Gegenwind Greven
05.11.2017
Rundbrief Windenergie und Recht 3/2017
Die Fachagentur für Wind an Land (FA Wind) hat den Rundbrief Windenergie und Recht 3/2017 herausgegeben. Die in dieser Ausgabe besprochenen Urteile und Beschlüsse betreffen eine Vielzahl von Themen rund um die Windenergie – genannt seien z.B. der Denkmalschutz, die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und der Artenschutz, die Zulässigkeit von Windenergieanlagen neben seismologischen Stationen, Befreiungsmöglichkeiten zu Gunsten der Windenergie in Landschaftsschutzgebieten, Fragen der Konzentrationszonenplanung, verfahrensrechtliche Fragestellungen und nicht zuletzt auch das Zivilrecht.
05.11.2017
Saarland: Wald geht vor Windkraft
Der Bau von Windrädern wird durch eine Änderung im Landeswaldgesetz künftig erschwert. Ausgenommen sind alte Genehmigungsanträge. Wald und Windkraftanlagen – passt das zusammen?
Nur bedingt. Auch wenn gefühlt Windräder wie Pilze aus dem Boden schießen, so einfach ist das Genehmigungsverfahren dafür nicht. Im Gegenteil. Seit dem 5. Oktober dieses Jahres ist es sogar noch schwieriger geworden, denn zu diesem Datum trat eine Änderung des Landeswaldgesetzes in Kraft, die den Bau neuer Windkraftanlagen künftig erschwert.
Weiterlesen in der Saarbrücker Zeitung
Wann lernt unsere hessische Landesregierung endlich hinzu?
01.11.2017
Handwerker im Haus? Meldepflicht als Stromlieferant!
von Peter Grimm
Zum teuersten Strom Europas bekommen wir nun auch noch die absurdeste Verwaltungsvorschrift. Eine Folgeverordnung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sorgt womöglich dafür, dass es künftig ganz viele Stromlieferanten geben wird, die gar nicht wissen, dass sie das sind und damit speziellen Verpflichtungen unterliegen.
Es könnte theoretisch auch Sie betreffen, beispielsweise wenn ein Handwerker Ihren Strom für seine Bohrmaschine nutzt. Oder Sie einen Untermieter haben.
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20.09.2017
Ist das EEG noch verfassungsgemäß?
Jörg Rehmann (Journalist und Autor) im Gespräch mit dem Verfassungsrechtler Prof. Alexander Proelß
17.09.2017
Gutachten beweist Rechtswidrigkeit von Verwaltungsvorschriften
Ein aktuelles Gutachten der Kanzlei Caemmerer-Lenz, Karlsruhe, befasst sich mit einigen baden-württembergischen Verwaltungsvorschriften zu Ausnahmen vom Tötungsverbot nach Bundesnaturschutzgesetz. Nach § 44 BNatSchG ist es verboten, Wildtiere zu töten.
Dass dies gegen höherrangiges deutsches und europäisches Recht verstößt, beweist das Gutachten, das die Rechtsanwälte Dr. Rico Faller und Julia Stein im Auftrag des Landesverbandes baden-württembergischer Bürgerinitiativen gegen
Windkraftanlagen in Natur- und Kulturlandschaften e.V. erstellt haben.
In seinem Schreiben, das an Landratsämter, Regierungspräsidien und politische Funktionsträger übersandt wurde (lesen Sie hier) fordert der Landesverband baden-württembergischer Bürgerinitiativen gegen Windkraftanlagen das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz dazu auf, die betreffenden Erlasse für nicht anwendbar zu erklären und zu veranlassen, dass darauf beruhende Bescheide überprüft werden.
Lesenwert auch der Pressebericht der BNN und die Stellungnahme von Gegenwind Ettlingen.
Auch in weiteren Bundesländern ist diese rechtswidrige Praxis Regel!
24.08.2017
Das ABC von Energiewende und Grünsprech 44 – Das EEG
Von Frank Hennig – E wie EEG, das (Erneuerbare-Energien-Gesetz)
Gesetze sind Normen, die menschliches Verhalten regeln. Sie regulieren auch Tatbestände zum Umweltschutz und zum Wirtschaftsleben. Das Gesetz mit den vermutlich weitreichendsten Folgen für die Wirtschaft mit Wirkung in fast alle Lebensbereiche in Deutschland ist das „Erneuerbare-Energien-Gesetz“ (EEG).
Seine Wirkmächtigkeit konnten die beschließenden Bundestagsabgeordneten im Jahr 2000 nicht überblicken, viele gingen von einer langfristig nur marginalen Rolle der Ökoenergie aus. Die Eigendynamik und die ausufernden Kosten waren nicht absehbar.
Schon die formalen Daten belegen, dass beim deutschen EEG etwas aus dem Ruder gelaufen sein muss:
Die sprachliche Qualität des Gesetzes und seine Verständlichkeit sind nur teilweise gegeben. Über viele Novellen hinweg ist es ein Monster geworden, das auch Juristen kaum noch verstehen können. Beispiel gefällig?
Weiterlesen: https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/lichtblicke-kolumnen/das-abc-von-energiewende-und-gruensprech-44-das-eeg/
13.06.2017
Mögliche Verletzung von §20a Grundgesetz durch überstürzte Energiewende
Der ausgewiesene Rechtsexperte im Verwaltungsrecht (Norbert Große Hündfeld, Münster), mit guten Kontakten zur Politik hat hier eine ganz neue Diskussion eröffnet:
Eine mögliche Verletzung von
§20a Grundgesetz
durch die überstürzte Energiewende!!!
Mit Dank an: Verein Gegenwind/Windkraft mit Vernunft Greven e.V.
23.04.2017
Energiewende – EEG ein Schmarotzergesetz
Der Biologe Dr. Friedrich Buer hat einen neuen Aufruf veröffentlicht.
Ein Papier gegen den Subventionswahnsinn mit all ihren zerstörerischen Auswirkungen auf Mensch und Natur und gegen die Ökodiktatur unserer Zeit.
"Bei Subventionen handelt es sich um Geld, das Bürger erarbeiten müssen, damit es an andere gezahlt werden kann, die dafür nicht arbeiten müssen oder wollen. Die einen müssen die Fördertöpfe füllen, die anderen dürfen sie leeren. Da nur eine lobbystarke Minderheit die Töpfe leeren darf, werden Subventionen als Förderungen, Zuschüsse, Beihilfen oder Umlagen schön geredet werden.
Subventionen sind bei den Empfängern natürlich beliebt. Aber bei den Politikern auch, weil die Empfänger es ihnen bei der Wahl danken. Diese heimliche Allianz auf Kosten der Allgemeinheit wirkt zerstörerisch.Die Energiewende ist dafür ein Beispiel:
Mit 53.000 Euro pro Minute müssen wir die Fördertöpfe füllen, damit die Betreiber von Windmühlen, Solaranlagen und Biogas pro Minute 53.000 Euro den Töpfen entnehmen können. Gesetzliche Grundlage ist das „Erneuerbare Energie Gesetz EEG“. Doch schon 2014 gutachtet die Expertenkommission EFI der Bundesregierung: „Das EEG sorgt also nicht für mehr Klimaschutz, sondern macht ihn deutlich teurer.“Eine Energiepolitik mit Subventionen baut ein Kartenhaus. Kein Land auf der Welt folgt uns auf diesem Weg. Wir sind nicht Vorbild sondern Geisterfahrer."
Dr. Buer
Mit Dank an windwahn.com: http://www.windwahn.com/2017/04/23/energiewende-eeg-ein-schmarotzergesetz/
08.02.2017
EEG-Reform
Stromkosten bleiben unberechenbar
Weil die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien mehr kostet, als sie am Markt einspielt, erhalten Anlagenbetreiber einen milliardenschweren Zuschuss. Auch die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ändert daran kaum etwas – im Gegenteil: In den kommenden 10 Jahren dürften die Förderkosten weiter steigen, wie eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) zeigt.
20.01.2017
Rundbriefe: Windenergie und Recht
Herausgeber: Fachagentur Windenergie
Die Fachagentur informiert in ihren Rundbriefen über die Rechtsprechung rund um das Thema Windenergie an Land.
30.10.2016
Lärm durch Windkraftanlagen - Merkblatt
von RA Thomas Mock
Merkblatt für durch Windanlagen Immissionsgeschädigte bzw. zur Vorsorge solcher Schäden
13.09.2016
Klagerecht für Umweltverbände soll erweitert werden
Umweltverbände können künftig auch dann Einwendungen in gerichtlichen Verfahren einbringen, wenn sie sich nicht im Ausgangsverfahren beteiligt hatten.
Umweltverbände sollen künftig umfassender in Umweltangelegenheiten klagen können. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/9526) sieht vor, unter anderem das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) und das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) an europa- und völkerrechtliche Vorgaben anzupassen. Handlungsbedarf besteht laut Begründung, weil die deutsche Umsetzung der Aarhus-Konvention der UN-Wirtschaftskommission für Europa (UN ECE) von der 5. Vertragsstaatenkonferenz in zwei Punkten als völkerrechtswidrig gerügt wurde. Änderungen seien auch durch Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichtes und des Europäischen Gerichtshofes geboten, schreibt die Bundesregierung.
Weiterlesen bei Umweltruf.de!
29.04.2016
VERNUNFTKRAFT
Stellungnahme zum Referentenentwurf EEG 2016
Mit einem Klick auf das Bild die komplette
Stellungnahme lesen!
Zum Lesen des Referenten-Entwurfs: Stand 16.04.2016
07.04.2016
Großwindanlagen: Die Verbrechen der Saubermänner
Folge 3: Strafbarkeit kommunaler Amtsträger durch Abschluss von Nutzungsverträgen
von Prof. Michael Elicker, Staatsrechtler
[Auszug]
Es ist nach den ersten beiden Folgen dieser Reihe von einigen Mitgliedern der Öffentlichkeit gefragt worden, ob man denn in einem solchen Beitrag wirklich Namen von Akteuren nennen müsse, denn es laufe doch auch andernorts fast überall genauso oder in ähnlicher Weise. Wir glauben, dass das durchaus notwendig ist. Es geht ja gerade darum, an einem bestens dokumentierten und von uns in langwieriger Kleinarbeit aufgearbeiteten Allerweltsbeispiel aufzuzeigen, wie weit der Verdacht strafbarer Vorgehensweisen in diesem Bereich nach heutiger Rechtslage gezogen werden muss.
[…]
17.02.2016
Gutachten belegt: EEG ist verfassungs- und europarechtswidrig
Pressemitteilung 17.02.2016, Humboldt-Universität Berlin
Rechtsgutachten der Humboldt-Universität belegt: Das EEG ist verfassungs- und europarechtswidrig
Kein Gesetz in der deutschen Geschichte wurde binnen weniger Jahre so häufig reformiert wie das EEG. Trotz aller Reformen bestehen die gravierenden Mängel des EEG bezüglich Verfassungs- wie Europarechts bei der Formulierung sowie der Anwendung des Gesetzes weiter. Auch die bisher angekündigten Eckpunkte der bevorstehenden EEG-Reform im Frühjahr 2016 lassen keine Änderungen des Zustands erwarten.
17.02.2016
Großwindanlagen: Die Verbrechen der Saubermänner
Folge 2: Diese verflixte Verschärfung der Korruptions-Tatbestände
von Prof. Michael Elicker, Staatsrechtler
Auszug:
Nachdem in der ersten Folge schwerpunktmäßig der Verbrechenstatbestand des gewerbs- und bandenmäßigen Betruges und die korrespondierende Geldwäsche durch Kommunen besprochen wurden, widmet sich der heutige Beitrag ganz dem zentralen Thema der Korruption.
27.07.15
vom 27.07.2015
Von Marc Oliver Bettzüge
Dauerbrenner
staatliche Ökostrom-Garantie
Warum die Politik mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz immer noch
durchkommt
Hier ein Auszug:
[…]
Erstens hebelt der Umlagemechanismus die deutsche Finanzverfassung aus, in der faktischen Wirkungsweise sehr ähnlich zum 1994 als verfassungswidrig eingestuften Kohlepfennig.
[…]
Seit 25 Jahren fördert die deutsche Politik die
Installation der entsprechenden Technologien mit großzügigen Staatsgarantien, und ein Ende dieser Unterstützung ist nicht in Sicht. Marktreif im Sinne der selbständigen Durchsetzung im
Wettbewerb sind Wind- und Solaranlagen bis heute in Deutschland allerdings offensichtlich immer noch nicht, denn sonst könnte man sich solche Regeln zur Zwangsvergütung ja
sparen.
[…]
Den kompletten Artikel im Manager-Magazin lesen!
Am 26.03.2015 erschien in „DER HAUPTSTADTBRIEF 128“ ein Beitrag von
Dr. Trutz Graf Kerssenbrock (Notar und Fachanwalt für Verwaltungsrecht und CDU-Politiker). Für den HAUPTSTADTBRIEF legte er dar, wie das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) unter Umgehung der Finanzverfassung Firmen und Bürger willkürlich zur Kasse bittet.
Beitrag im HAUPTSTADTBRIEF lesen!
02.07.2015
Mittelhessen Bote vom
01.07.2015
Dachverband Gegenwind im MKK/Naturpark Spessart zu Aspekten der Windkraftnutzung Teil
8
Keine Immunität in Kommunal-Parlamenten
08.07.2015
Verlängerte Anfangsvergütung
Betreiber von Windkraftanlagen erhalten für den in ihren Anlagen produzierten Strom feste Vergütungen. Und zwar ganz unabhängig davon, ob dieser gerade gebraucht wird oder nicht. Diese Festpreis- und Abnahmegarantie ist ein Kernbestandteil der gegenwärtigen Förderung der Erneuerbaren Energien.
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23.03.2015
DAS EEG Wettbewerbswidrig - Verfassungswidrig - Europarechtswidrig?
Von Michael Limburg
Mit dieser, eher rhetorisch gemeinten Frage betiteln die Autoren um den Kieler Rechtsanwalt Dr.
Trutz Graf Kerssenbrock Ihre über 90 seitige tiefschürfende Analyse mit der juristischen Bewertung des (Erneuerbare Energien Gesetz) EEG. Und ihre Schlussfolgerungen sind
eindeutig.
Nach normalen juristischen Kriterien und Rechtsnormen, die für jeden Bürger, jede Organisation und damit auch für jede Behörde incl. der Regierung gelten sollten, verstößt das EEG täglich gegen eine Fülle von Paragraphen und Bestimmungen aus den drei genannten Rechtskategorien; wie dem Grundgesetz, dem Wettbewerbsrecht und dem Europarecht.
„...Mit der EEG-Umlage hat der Gesetzgeber eine öffentliche Abgabe sui generis geschaffen, jenseits des Finanzverfassungsrechts und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit von Sonderabgaben...“
„...Die EEG-Umlage greift in die Grundrechte der Letztverbraucher von Strom ein und verletzt die Artikel 14, 12 GG und subsidiär Art. 2 des GG...“
„... Das EEG verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 GG....“
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12.04.2015
Was eine Gemeinde alles falsch machen kann
von Prof. Dr. Michael Elicker / Andreas
Langenbahn
veröffentlicht am 21.01.2015
Die Windkraft-Planung von Ottweiler/Saar als Lehrbuchbeispiel
[…]
Viele Gemeinden sind dabei, ihre Flächennutzungspläne zu ändern, um Vorrangflächen für Windenergieanlagen auszuweisen. Da die Kommunen in unserem bundesstaatlichen Finanzausgleichssystem das letzte
Glied bilden und die übergeordneten staatlichen Ebenen ihnen unentwegt neue Aufgaben aufbürden, aber nur unzureichend dafür zahlen, sind viele dieser Gemeinden finanziell notleidend. Das hat für die
Planung schwerwiegende Konsequenzen: Einerseits sind oft keine eigenen Fachleute für die Planung mehr vorhanden.
[…]
Schon im Vorfeld der Änderung von Flächennutzungsplänen wurden und werden dabei von den Kommunen häufig - ja regelmäßig - konkrete Verträge mit einzelnen Geschäftemachern abgeschlossen, so auch von
der Stadt Ottweiler mit ABO-Wind und JUWI.
[…]
Schon vor dieser Genehmigung, ja vor der Verabschiedung der Teiländerung des Flächennutzungsplans wurden in Ottweiler übrigens große wertvolle Waldbestände in einer Nacht- und Nebelaktion dem
Erdboden gleichgemacht (das sog. "Jungenwald-Massaker"). Für diese Flächen gab es illegale (s.o.) Vorfestlegungen der Stadt mit der Firma ABO-Wind.
[…]
Auch das Thema "Infraschall" wurde von der Stadt Ottweiler nicht weiter beachtet, trotz der drohenden, noch gar nicht abzuschätzenden gesundheitlichen Auswirkungen für ihre Bürger. Auch hier zeigt
sich die Stadt Ottweiler zu Lasten der eigenen Bürger großzügig bei der Ausweisung von Konzentrationsflächen: "Durch die Einarbeitung überhöhter Schutzabstände und damit Restriktionsflächen würde die
Stadt Ottweiler eine effiziente Entwicklung und Nutzbarmachung der Windenergie im Stadtgebiet entgegenwirken und damit ihrer Pflicht, ,der Windenergie substantiell Raum zu schaffen' nicht
nachkommen." Hier wird klar, dass die Stadt Ottweiler ihre vermeintliche "Pflicht" (wo kein geeigneter Raum ist, sind keine Windkraftvorrangflächen auszuweisen!)
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