Bad Orb ohne Windkraft
Bad Orb ohne Windkraft

Fachartikel zum Thema Rechtliches Umfeld

24.04.2024
Aktuelle Entwicklungen im Umwelt- und Naturschutzrecht
| IDUR

Auch in diesem Jahr konnte IDUR bei seinem Seminar mit Vorträgen zu aktuellen Themen zum Umwelt- und Naturschutzrecht den Teilnehmenden Informationen bieten und einen Austausch ermöglichen.

Die Folien zu den Vorträgen:

Hier finden Sie den Flyer zum Seminar.

Vortrag von RA Patrick Habor
PH-Vortrag_Artenschutz-bei-der-Planung-e[...]
PDF-Dokument [905.7 KB]

10.05.2022

Verfassungsrechtler Rupert Scholz kritisiert in den Badischen Neuesten Nachrichten vom 29. April 2022 den Klimaschutz-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, weil er gefällt wurde, ohne auf die kritischen Stimmen in der Wissenschaft einzugehen, die es in der Wissenschaft ebenfalls gibt.

 

Weiterlesen: Rupert Scholz: Kritik des Klimaschutzurteils ohne Lippenbekenntnis zum Klimaschwindel | Dr. René Sternke


10.05.2022
Verfassungsbeschwerde gegen den Atomausstieg eingereicht

 

Die Pro-Kernkraftvereinigung Nuklearia e.V. („Umweltschutz mit Kernkraft“) hat am 22. April mit einigen Unterstützern Verfassungsbeschwerde gegen den Atomausstieg eingelegt. Fast alle der zwölf Beschwerdeführer sind Mitglieder des eingetragenen Vereins. Der Text der Verfassungsbeschwerde steht zum Download zur Verfügung.

 

Quelle: Verfassungsbeschwerde gegen den Atomausstieg eingereicht | EIKE – Europäisches Institut für Klima & Energie


03.03.2022
Ankündigung einer umweltpolitischen Information für Politiker und Redakteure zur Energiewende

 

von Staatsrechtler Norbert Große Hünfeld und Dr. René Sternke

An viele Stellen in Deutschland wird in dieser Woche eine Postsendung gesandt. Vornehmlich Politiker und Medienvertreter mögen auf diesem Wege eine Zusammenstellung von Dokumenten erhalten, in deren Mittelpunkt ein für die WINDENERGIEPOLITIK grundlegendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts stehen wird.

 

Weiterlesen: Ankündigung einer umweltpolitischen Information für Politiker und Redakteure zur Energiewende | Dr. René Sternke


16.02.2022
Stiftung Umweltenergierecht: Würzburger Studien zum Umweltenergierecht

 

von Maximilian Schmidt, Frank Sailer, Caroline Moog, Erik Dietrich

 

Reformansätze zum Genehmigungsrecht von Windenergieanlagen – Überblick und rechtliche Einordnung zu den aktuellen Diskussionen über die Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungen

 

Die Studie kann hier abgerufen werden.


03.01.2022
Zur Unzulässigkeit von WEA-Vorhaben gemäß § 35 Absatz 2 BauGB und deren Verfassungswidrigkeit gemäß Artikel 20a GG

 

Beitrag von Norbert Große Hündfeld Die Propagandisten der Energiewende (Regierung Schröder/Trittin) haben schon 1990 verkannt, dass WEA nach § 35 Absatz 2 BauGB unzulässig sind!

 

Weiterlesen: Zur Unzulässigkeit von WEA-Vorhaben gemäß § 35 Absatz 2 BauGB und deren Verfassungswidrigkeit gemäß Artikel 20a GG | Dr. René Sternke


27.11.2021
Klimaschutz und Grundgesetz: Darf eine Ampelkoalition den Bau von WEA versprechen?

 

Rechtliche Bemerkung zur Unzulässigkeit des Anlagenbaus der Windindustrie wegen Verstoß gegen das Bauverbot in § 35 Absatz 2 BauGB und das Schutzgebot in Artikel 20a GG des Instituts für verfassungsgemäße Stromwirtschaft (IvS) i. Gründung durch Norbert Große Hündfeld, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Geschäftsführer IvS.

 

Darf eine Ampelkoalition den Bau von WEA versprechen? (pdf, rd. 70 kB)Herunterladen


01.11.2021
Rechte von Investoren bei Insolvenz von Solarpark
| Beck

 

Zu BGH, Urteil vom 22.10.2021 – V ZR 225/19; V ZR 8/20; V ZR 44/20; V ZR 69/20 Redaktion beck-aktuell, Prof. Dr. Joachim Jahn ist Mitglied der NJW-Schriftleitung, 22. Okt 2021.

 

Wer in einen So­lar­pakt in­ves­tiert, des­sen Be­trei­ber plei­te geht, hat es schwer. Nicht nur, dass die er­hoff­te (und mit­un­ter sogar “ga­ran­tier­te”) Ren­di­te aus­bleibt. Son­dern der In­sol­venz­ver­wal­ter macht auch selbst noch An­sprü­che gel­tend. Der Bun­des­ge­richts­hof hat nun Vor­ga­ben ge­macht für den Um­gang mit die­sen schwie­ri­gen Fra­gen an der Schnitt­stel­le von Ka­pi­tal­markt- und Sa­chen­recht – und zum Auf­ein­an­der­tref­fen von “En­er­gie­wen­de” und “grau­em Ka­pi­tal­markt”.

 

Weiterlesen: Rechte von Investoren bei Insolvenz von Solarpark


01.11.2021
Pressekonferenz der Interdisziplinären Energierechtstagung am 21. Oktober in Berlin Berlin

 

Von Jörg Rehmann
Tagung “Globaler Klimaschutz und nationales EEG – ein unlösbarer Widerspruch?”

 

Interdisziplinäre Energierechtstagung 20./21. Oktober 2021 – The Ritz Carlton, Berlin  Pressekonferenz vom 21.10.2021

  • Schirmherr: Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts a.D.
  • Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. Ekkehard Hofmann, Univ. Trier, Ordinarius Öff. Recht, insbesondere Umweltrecht, wissenschaftlicher Leiter

 

Fachübergreifender Diskurs wesentliches Verdienst der Tagung Webseite: www.erecht21.de


24.10.2021
Energierechtstagung | Erneuerbaren-Ausbau: “Schluss mit Emotionen, Blockaden und Finanzinteressen!”

 

Im Vorfeld der interdisziplinären Tagung zum Energierecht 2021 (20./21. Oktober in Berlin) sprach Jörg Rehmann mit dem Experten Thomas Mock über die vielfältigen rechtlichen Aspekte der Genehmigung von EE-Anlagen versus Natur- und Artenschutz.

 

 

Das Programm zur Energierechtstagung kann hier abgerufen werden.

Hier geht es zum  Textbeitrag.

 

Lesen Sie auch: Energiewende – Teuer und unsicher | Cicero Online

 

Kommentar von Jörg Rehmann:
“Der Vortrag von Kay Scheller hatte insoweit Gewicht durch die Tagung bekommen, als selbst unterschiedlichste Fachbeiträge gegensätzlicher Referenten im Grunde seine Sicht summarisch nicht nur bestätigten, sondern verstärkten.”


02.10.2021
Drei Daten zur Geschichte der Energiewende

 

Bericht über Geschehnisse, die sich 1994, 1996 und 2011 ereignet haben, erstattet von Norbert Große Hündfeld, Rechtsanwalt und Notar a. D. in Münster, mit Anleitung zur gesetzlichen/ verfassungsrechtlichen Beurteilung für das Institut für verfassungsgemäße Stromwirtschaft (IvS)

 

Weiterlesen: Drei Daten zur Geschichte der Energiewende | Dr. René Sternke


26.07.2021
Ist § 35 Abs.1 Nr. 5 BauGB verfassungswidrig oder seine Anwendung?

 

Folgender Text ist ein erster Beitrag von mir zu einer Diskussion zwischen Juristen und Laien über die Frage, ob § 35 Abs. 1 Nr. 5, der Windkraft im Außenbereich privilegiert, verfassungswidrig ist. Vgl. dazu Norbert Große Hündfeld: „ZUR VERFASSUNGSWIDRIGKEIT DES ANLAGENBAUS DER WINDINDUSTRIE

 

Weiterlesen: Ist § 35 Abs.1 Nr. 5 BauGB verfassungswidrig oder seine Anwendung? | Dr. René Sternke


26.07.2021

Aspekte des Verstoßes gegen Art. 20a GG

 

Folgender Text ist der zweite Beitrag zu einer Diskussion zwischen Juristen und Laien über die Frage, ob § 35 Abs. 1 Nr. 5, der Windkraft im Außenbereich privilegiert, verfassungswidrig ist. Vgl. dazu Norbert Große Hündfeld: „ZUR VERFASSUNGSWIDRIGKEIT DES ANLAGENBAU“.

 

Aspekte des Verstoßes gegen Art. 20a GG

 

Weiterlesen: Aspekte des Verstoßes gegen Art. 20a GG | Dr. René Sternke


05.07.2021
Klimapolitik und Grundgesetz

 

Vortrag von Prof. Dr. Dietrich Murswiek
am 24.06.2021 an der Uni Freiburg:

 

 

Der Vortrag incl.  Foliensatz kann hier abgerufen werden:
https://uni-freiburg.cloud.panopto.eu/Panopto/Pages/Viewer.aspx?id=517be724-478a-4534-b489-ad5500e79d70


25.06.2021
Idur-Schnellbrief 226 zum Thema Klimaschutz

 

 


11.03.2021
Analyse zum Urteil des EuGH vom 4. März 2021

 

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stärkte mit Urteil (C-473/19 und C-474/19) vom 04.03.2021 den Vogelschutz.

 

Dr. Rico Faller, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht analysiert:
Weiterlesen: EuGH entwickelt Umweltrecht konsequent weiter

 

Weitere Informationen finden Sie hier.


30.12.2020
EEG-Novelle für Altanlagen sichert Einnahmen der Windmüller
| TE

 

Von Frank Hennig

 

Windenergie-Altanlagen erhalten einen Nachschlag. Das oberste Ziel deutscher Energiepolitik scheint zu sein, Herstellern und Betreibern von Ökoenergieanlagen die Gewinne zu sichern. Nach außen plakatiert man die Rettung des Weltklimas. Dabei zahlen viele für wenige.

 

Weiterlesen: EEG-Novelle für Altanlagen sichert Einnahmen der Windmüller | TE

 

Mehr zur EEG-Novelle


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26.11.2020

Gutachten zur EEG-Novelle 2020 und des lnvestions-beschleunigungsgesetz

 

Gutachten im Auftrag der Bürgerinitiative in 57413| Gegenwind Frettertal vorgelegt durch RA Thomas Mock, Königswinter

 

In einem Gutachten für die BI Gegenwind Frettertal nimmt der Jurist und Anwalt Thomas Mock zu dem Gesetz und seiner fragwürdigen Begründung Stellung.

Eifelon.de berichtete


09.10.2020
Gesetzesanpassungen für die Windkraft

 

Die “Volksinitiative Brandenburg” hat eine WERTVOLLE ZUSAMMENFASSUNG zu geplanten Gesetzen veröffentlicht.

 

Der Arbeitsplan mit dem Titel “Stärkung des Ausbaus der Windenergie an Land” vom 07.10.2019 aus dem Wirtschaftsministerium entfaltet seine Wirkung. Diverse Gesetze und Verordnungen werden für die Windkraft angepasst. Der Windlobby wird der rote Teppich ausgelegt und ist
ein Affront gegen Bürgerechte und Naturschutz. Ab jetzt wird es unerträglich….

 

Weiterlesen


03.09.2020
Rechtsgutachten stellt fest: Artenschutzrechtliche Ausnahmen vom Tötungsverbot verstoßen bei Windenergieanlagen gegen europäisches Naturschutzrecht

 

 

 

 

Pressemitteilung Naturschutzinitiative e.V. vom 31.08.2020:

 

„Die windkraftbedingte Tötung europäischer Vögel darf derzeit aus unionsrechtlichen Gründen nicht auf der Grundlage des § 45 Abs. 7 S. 1 Nr. 5 BNatSchG zugelassen werden. Ausnahmen vom Tötungsverbot können zugunsten der Windkraftnutzung auch nicht auf § 45 Abs. 7 S. 1 Nr. 4 BNatSchG („öffentliche Sicherheit“) gestützt werden, weil Windenergieanlagen die Voraussetzungen dieser unionsbasierten Vorschriften nicht erfüllen.“

 

„Zu diesem Ergebnis kommt ein rechtswissenschaftliches Gutachten des Hochschullehrers und Rechtsanwaltes apl. Prof. Dr. Martin Gellermann im Auftrag des bundesweit anerkannten Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI)“, erklärte Harry Neumann, Bundesvorsitzender der NI.


28.10.2020
Buchtipp: Ökologische Nachverdichtung – Gestaltungsmöglichkeiten für Bebauungspläne der kommunalen Innenentwicklung

 

Autorin:
Felicia Petersen

Herausgeber:
Informationsdienst Umweltrecht (IDUR),  Frankfurt a.M.

BESTELLUNGEN sind möglich per E-Mail an info@idur.de und
per Telefon unter 069/252477

 

Der Leitfaden kostet 15 € zzgl Versandkosten.
Die Bezahlung erfolgt per Rechnung.

Eine Kurzvorstellung finden Sie >>> hier zum Download

 

Aus dem Inhalt:

  • Hintergrundwissen zum Thema Flächenverbrauch
  • Innenentwicklung bzw. „Doppelte Innenentwicklung“
  • Vielzahl von Planungsinstrumenten
  • Bauplanungsrechtliche Festsetzungsmöglichkeiten der Nachverdichtung, § 9 BauGB
  • Bauplanungsrechtliche Festsetzungsmöglichkeiten für Grün- und Freiraumstrukturen, § 9 BauGB
  • Ausnahmen und Befreiungen von Festsetzungen, § 31 BauGB
  • „Festsetzende“ ökol. Instrumente des Bauordnungsrechts
  • Schlussfolgerung für das Anfertigen von Stellungnahmen
  • Artenschutzrechtliche Aspekte im urbanen Raum
  • Baumschutzsatzungen – Unterschutzstellungen
  • Nichtdurchführung von Festsetzungen im B-Plan und Rechtskontrolle
  • Leitfäden und Datenbanken zur Klimaanpassung
  • Anhang: Das öffentliche Baurecht im Überblick

11.07.2020
Energieverfassungsrecht: Darlegung zur anstehenden Rechtskontrolle des Kohleausstiegsgesetz gemäß Artikel 82 GG

 

Aus welchem Grund der Bundespräsident das Kohleausstiegsgesetz gem. Artikel 82 GG nicht wird ausfertigen können, erfahren Sie in diesem Beitrag.

 

 

Mit einem Klick auf das Bild gelangen Sie zum Artikel.


02.07.2020
Darf der Staat den Bau von immer mehr Anlagen der Windindustrie fördern?

 

Beginn einer Serie von Beiträgen zum Thema Schutzverantwortung des Staates aus Artikel 20a GG – was muss der Staat – was darf er nicht?

 

Die Energiewende am 30. Juli 1996

Das Datum 30.07.1996 steht für die eklatante Tatsache, dass der Anlagenbau der Windindustrie gegen Artikel 20 a GG verstößt. An diesem Tag ist eine besonders folgenreiche Verschlechterung des gesetzlichen Schutzsytems für die natürlichen Lebensbedingungen im Sinne von Artikel 20 a GG normiert worden.

 

Weiterlesen bei Energieverfassungsrecht – Artikel 20a Grundgesetz


27.06.2020
Blog: Energieverfassungsrecht – Artikel 20a Grundgesetz

 

Es geht in diesem neuen Blog um Energieverfassungsrecht. Genauer gesagt geht es uns um die unzureichende Geltungswirkung der Staatsziel-Bestimmung in Artikel 20 a GG und der staatspolitischen Bedeutung dieser seit 1994 geltenden Verfassungsvorschrift. 

 

Der Staat verstößt gegen seine„WILLKOMMEN!“ weiterlesen


04.02.2020
Informationen zur Verfassungswidrigkeit der Windenergie – Artikel 20a Grundgesetz

 

Der Ausbau der Windenergie in Deutschland ist verfassungswidrig und muss beendet werden. Die Organe des Staates wie Bundestag, Länderparlamente, betroffene Kommunen, Behörden und auch die Gerichte werden aufgefordert, die Verfassungsmäßigkeit ihres Tuns vor einer weiteren Förderung der Windenergie vom Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen und einem im Extremfall verhängten Rückbaugebot bestehender Anlagen vollumfänglich nachzukommen!

17.01.2020
VERNUNFTKRAFT NRW stellt Anhörungsgesuchen an das Bundesverfassungsgericht

 

Zusammen mit Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV) hat der Bund Naturschutz Deutschland und einige Einzelkläger im November 2018  erhoben, der sich nun auch die FfF-Aktivistin Luisa Neubauer anschliessen möchte.

 

Vernunftkraft NRW will dem Gericht mit einem “Anhörungsgesuch“ an das BVerfG Argumente aus der Staatsrechtswissenschaft zum Art 20a Grundgesetz vortragen.

 

Quelle: https://www.gegenwind-greven.de/gegenwind-greven/downloads/


04.11.2019
Vortrag von Prof. Murswiek zum Thema
„Klimaschutz – Artikel 20a GG“

 

Vortrag von Prof. em. Dr. Dietrich Murswiek (Professor für Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Völkerrecht) am 22.10.2019 in München:

 

Download

 

Die Einleitung von Prof. Murswiek kann hier abgerufen werden.

 


Es ergeben sich insbesondere für Naturschutzverbände und Kommunen ganz neue Möglichkeiten für den Klageweg:

"Mit größerer Erfolgswahrscheinlichkeit lässt sich die Verletzung von Art. 20a GG im Rahmen einer von einem Naturschutzverband gemäß dem Umweltrechtsbehelfsgesetz angestrengten Verbandsklage geltend machen.

Denn anerkannte Umweltschutzverbände dürfen auch die Verletzung objektivrechtlicher Vorschriften vorbringen.

 

Weiterhin kommen Klagen von Gemeinden in Betracht, die sich auf die Verletzung ihrer kommunalen Planungshoheit berufen, die durch die Verletzung von Art. 20a GG mittelbar beeinträchtigt sein kann."



07.10.2019
Ignoranz der Politik im Umgang mit Artikel 20a des Grundgesetzes

 

Die Energiegesetzgebung verstößt in weiten Teilen gegen Artikel 20a des Grundgesetzes und ist damit verfassungswidrig ist.

 

 

Prof. Wolfgang Mathys und der Verwaltungsrechtler Norbert Große Hündfeld bringen die Argumente in diesem Doppel-Interview auf den Punkt.

 

Weiterlesen bei windwahn.com


09.08.2019
Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages: CO2-Steuer ist verfassungswidrig

 

Das politische Ziel der CO2-Steuer sei zwar klar, schreiben sie in ihrem Gutachten, nämlich einer Tonne CO2 einen bestimmten Preis zu verleihen, der dauerhaft zu einer Reduktion der CO2-Emissionen führen solle. Doch daraus ergebe sich das Problem, dass eine Besteuerung einer CO2 Emission bereits aus verfassungsrechtlichen Gründen ausscheidet.

 

Weiterlesen bei Tichys Einblick
CO2-Steuer verfassungswidrig, so Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages


10.06.2019
Debatte über Artikel 20 a) des Grundgesetzes und seine Unvereinbarkeit mit dem Windindustrieausbau

 

Aufruf  zur Debatte von Norbert Große Hündfeld, Ferdinand Graf von Spiegel und Prof. Dr. Werner Mathys mit Fragen und Antworten über Artikel 20 a) des Grundgesetzes und seine Unvereinbarkeit mit dem Windindustrieausbau.

 

Deckblatt 20a

 

70 Jahre Grundgesetz

 

Fragen und Antworten für eine Debatte über Artikel 20 A GG

22.04.2019
Graf von Spiegel: „Windkraftanlagen sind rechtswidrig!“

 

Ferdinand Graf von Spiegel argumentiert, dass der Bau von Windkraftanlagen eine Verletzung von Artikel 20a des Grundgesetzes darstellt und damit »generell rechtswidrig« sei.

 

Weiterlesen im Westfalenblatt (R)

Mit einem Klick auf das Bild gelangen Sie zur Studie.

09.01.2019
Rechtliche Bewertung von Power Purchase Agreements (PPAs) mit erneuerbaren Energien

 

In der 12. Ausgabe der Würzburger Studien zum Umweltenergierecht analysiert Dr. Johannes Hilpert Power Purchase Agreements (PPAs) (Quelle).

29.12.2018
Hintergrundpapier zu den Fehlerquellen der Windenergie- Konzentrationszonenplanung erschienen

 

Der Würzburger Bericht zum Umweltenergierecht Nr. 37 analysiert die Rechtsprechung der Verwaltungsobergerichte zu Windkonzentrationszonenplanungen auf Flächennutzungs- und Regionalplanungsebene zwischen Ende 2015 und Mitte 2018.

 

Das Hintergrundpapier hier lesen.

29.12.2018
Notwendige Veränderungen im EEG durch neue EU-Regelungen zur Eigenversorgung

 

Erstmals hat die EU die Eigenversorgung mit Strom aus erneuerbaren Energien geregelt. In Art. 21 der neuen EE-Richtlinie werden den Mitgliedstaaten Vorgaben gemacht, die sie vor Juli 2021 in nationales Recht umsetzen müssen.

 

Die aktuellen Regelungen zur Eigenversorgung in Deutschland weichen teilweise deutlich von den neuen EU-Vorgaben ab. Anna Papke und Dr. Markus Kahles haben im Würzburger Bericht zum Umweltenergierecht
„Neue EU-Regelungen zur Eigenversorgung“ den neuen Rechtsrahmen und den Handlungsbedarf für den deutschen Gesetzgeber analysiert.

29.12.2018
Analyse des Rechtsrahmens zu Blindleistung aus Erneuerbare-Energien-Anlagen erschienen

 

Welcher Rechtsrahmen besteht für die Bereitstellung und Vergütung von Blindleistung? Diese aktuellen Fragen werden in der 11. Würzburger Studie zum Umweltenergierecht von Anna Halbig behandelt.

 

In der Studie ordnet sie unter anderem die verschiedenen Blindleistungsquellen in den Maßnahmenkatalog zur Systemverantwortung der Netzbetreiber (§§ 13 ff. EnWG) ein und diskutiert rechtliche Vorgaben an eine Abrufreihenfolge. Zudem werden mögliche Vergütungsansprüche untersucht.

21.11.2018
DAV-Kolumne: Die Energiefrage – #63 Naturschutz als Staatziel – mit unerwarteten Folgen


"Hessen hat im vergangenen Monat abgestimmt. Während an Kommentaren zum Ausgang der Landtagswahl kein Mangel ist, wollen wir uns heute mit einer der parallel stattgefundenen Volksabstimmungen beschäftigen.

 

In die hessische Landesverfassung wurde als ein Staatsziel der Naturschutz aufgenommen, ähnlich wie bereits von einem Vierteljahrhundert in Artikel 20a des Grundgesetzes. Doch dieses Staatsziel könnte für die Ausbaufreunde von Solar- und Windkraft unerwartete und sehr negative Folgen haben."

 

Weiterlesen hier klicken

20.08.2018

Unvereinbarkeit der Windkraft mit Art. 20a Grundgesetz

 

Der Ausbau der Windenergie verstößt gegen die Staatszielbestimmung in Art. 20 a GG und muss sofort beendet werden!

 

Das Grundsatzpapier zum Art. 20a Grundgesetz

 

Mehr erfahren bei Windwahn.com

25.07.2018

Jurist hält Wind”park” Altendiez für nicht genehmigungsfähig

 

Von HEINZ BURKHARD WESTERWEG

„Die in der Verbandsgemeinde Diez beantragten Windkraftanlagen können nicht genehmigt werden.“ Zu dieser Einschätzung kommt der Diezer Rechtsanwalt Sascha Seehaus in Bezug auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2003. Demnach ist ein Windrad „raumbedeutsam“, wenn durch die Errichtung die räumliche Entwicklung oder Funktion eines Gebietes beeinflusst wird.

 

Mehr erfahren in der NNP

12.04.2018

Der Unsinn des EEG wird immer offensicht­licher

 

Von Helmut Kuntz
Wer erinnert sich noch an den Jubel unserer „Energiefachpersonen“ aus der Politik und von Energie-Fachinstituten, als es dem EEG-System „gelang“, für ganz kurze Zeit, nicht ganz, aber immerhin schon etwas davor, am Neujahrstag um 6 Uhr in der Früh die für Deutschland im Nachfeiertiefschlaf benötigte Energie zu liefern [1] [2]. Inzwischen ist es darüber ruhig geworden, denn immer neu zeigt das EEG sein Unvermögen, eine auch nur im Ansatz brauchbare Energieversorgung sicherzustellen.

 

Kompletten Beitrag lesen hier klicken

16.12.2017

Neue Option für Klage gegen Windkraft

 

Jurist Dario Mock klärte die Bürger und die Verwaltung beim Infoabend in Hopfau über eine weitere Möglichkeit auf. Anlass ist die unterschiedliche Bewertung der Topographie durch die Gerichte.

 

Weiterlesen unter Neckar-Chronik.de

19.11.2017

Gegenwind Greven fokussiert Artikel 20a Grundgesetz

 

In einem "Offenen Brief" wird der Bundespräsident auf den Missstand hingewiesen, dass in der Energiewende die staatliche Pflicht, „auch in Verantwortung für künftige Generationen“ Natur-, Landschafts- und Tierschutz zu gewährleisten, seit Jahren nicht beachtet wird.

 

Weitere Informationen Gegenwind Greven

Energiewende die staatliche Pflicht, „auch in Verantwortung für künftige Generationen“ Natur-
Landschafts- und Tierschutz zu gewährleisten, seit Jahren nicht beachtet wird.”

Diese Passage wurde Ihnen von www.windwahn.com unter folgendem link zur Verfügung gestellt: http://www.windwahn.com/2017/11/18/artikel-20a-gg-im-fokus/
“Der Bundespräsident wird auf den Missstand hingewiesen, der darin zu sehen ist, dass in der
Energiewende die staatliche Pflicht, „auch in Verantwortung für künftige Generationen“ Natur-
Landschafts- und Tierschutz zu gewährleisten, seit Jahren nicht beachtet wird.”

Diese Passage wurde Ihnen von www.windwahn.com unter folgendem link zur Verfügung gestellt: http://www.windwahn.com/2017/11/18/artikel-20a-gg-im-fokus/
Presseerklärung zum "Offenen Brief"
Presseerklärung.pdf
PDF-Dokument [56.3 KB]
Offener Brief an das Bundespräsidielamt
Präsidialamt.pdf
PDF-Dokument [133.7 KB]

05.11.2017

Rundbrief Windenergie und Recht 3/2017

 

Die Fachagentur für Wind an Land (FA Wind) hat den Rundbrief Windenergie und Recht 3/2017 herausgegeben. Die in dieser Ausgabe besprochenen Urteile und Beschlüsse betreffen eine Vielzahl von Themen rund um die Windenergie – genannt seien z.B. der Denkmalschutz, die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und der Artenschutz, die Zulässigkeit von Windenergieanlagen neben seismologischen Stationen, Befreiungsmöglichkeiten zu Gunsten der Windenergie in Landschaftsschutzgebieten, Fragen der Konzentrationszonenplanung, verfahrensrechtliche Fragestellungen und nicht zuletzt auch das Zivilrecht.

05.11.2017
Saarland: Wald geht vor Windkraft

 

Der Bau von Windrädern wird durch eine Änderung im Landeswaldgesetz künftig erschwert. Ausgenommen sind alte Genehmigungsanträge. Wald und Windkraftanlagen – passt das zusammen?

 

Nur bedingt. Auch wenn gefühlt Windräder wie Pilze aus dem Boden schießen, so einfach ist das Genehmigungsverfahren dafür nicht. Im Gegenteil. Seit dem 5. Oktober dieses Jahres ist es sogar noch schwieriger geworden, denn zu diesem Datum trat eine Änderung des Landeswaldgesetzes in Kraft, die den Bau neuer Windkraftanlagen künftig  erschwert.

Weiterlesen in der Saarbrücker Zeitung

 

Wann lernt unsere hessische Landesregierung endlich hinzu?

01.11.2017

Handwerker im Haus? Meldepflicht als Stromlieferant!

von Peter Grimm

 

Zum teuersten Strom Europas bekommen wir nun auch noch die absurdeste Verwaltungsvorschrift. Eine Folgeverordnung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sorgt womöglich dafür, dass es künftig ganz viele Stromlieferanten geben wird, die gar nicht wissen, dass sie das sind und damit speziellen Verpflichtungen unterliegen.

 

Es könnte theoretisch auch Sie betreffen, beispielsweise wenn ein Handwerker Ihren Strom für seine Bohrmaschine nutzt. Oder Sie einen Untermieter haben.

Kompletten Beitrag lesen HIER KLICKEN

20.09.2017
Ist das EEG noch verfassungsgemäß?

 

Jörg Rehmann (Journalist und Autor) im Gespräch mit dem Verfassungsrechtler Prof. Alexander Proelß

 

17.09.2017

Gutachten beweist Rechtswidrigkeit von Verwaltungsvorschriften
 

Ein aktuelles Gutachten der Kanzlei Caemmerer-Lenz, Karlsruhe, befasst sich mit einigen baden-württembergischen Verwaltungsvorschriften zu Ausnahmen vom Tötungsverbot nach Bundesnaturschutzgesetz. Nach § 44 BNatSchG ist es verboten, Wildtiere zu töten.

 

Dass dies gegen höherrangiges deutsches und europäisches Recht verstößt, beweist das Gutachten, das die Rechtsanwälte Dr. Rico Faller und Julia Stein im Auftrag des Landesverbandes baden-württembergischer Bürgerinitiativen gegen Windkraftanlagen in Natur- und Kulturlandschaften e.V. erstellt haben.
 

In seinem Schreiben, das an Landratsämter, Regierungspräsidien und politische Funktionsträger übersandt wurde (lesen Sie hier) fordert der Landesverband baden-württembergischer Bürgerinitiativen gegen Windkraftanlagen das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz dazu auf, die betreffenden Erlasse für nicht anwendbar zu erklären und zu veranlassen, dass darauf beruhende Bescheide überprüft werden.

Lesenwert auch der Pressebericht der BNN und die Stellungnahme von Gegenwind Ettlingen.

 

Auch in weiteren Bundesländern ist diese rechtswidrige Praxis Regel!

Wenn das Staatsziel „Schutz der Tiere“ in den Hinweisen zu artenschutzrechtlichen Ausnahmen nicht einmal erwähnt wird, ist etwas faul in Baden-Württemberg und allen anderen Bundesländern, die sich diese Praxis ebenfalls zur Regel machen…

Diese Passage wurde Ihnen von www.windwahn.com unter folgendem link zur Verfügung gestellt: http://www.windwahn.com/2017/09/16/rechtsgutachten-zur-rechtswidrigkeit-baden-wuerttembergischer-verwaltungsvorschriften/
Wenn das Staatsziel „Schutz der Tiere“ in den Hinweisen zu artenschutzrechtlichen Ausnahmen nicht einmal erwähnt wird, ist etwas faul in Baden-Württemberg und allen anderen Bundesländern, die sich diese Praxis ebenfalls zur Regel machen…

Diese Passage wurde Ihnen von www.windwahn.com unter folgendem link zur Verfügung gestellt: http://www.windwahn.com/2017/09/16/rechtsgutachten-zur-rechtswidrigkeit-baden-wuerttembergischer-verwaltungsvorschriften/

24.08.2017

Das ABC von Energiewende und Grünsprech 44 – Das EEG

 

Von Frank Hennig – E wie EEG, das (Erneuerbare-Energien-Gesetz)

Gesetze sind Normen, die menschliches Verhalten regeln. Sie regulieren auch Tatbestände zum Umweltschutz und zum Wirtschaftsleben. Das Gesetz mit den vermutlich weitreichendsten Folgen für die Wirtschaft mit Wirkung in fast alle Lebensbereiche in Deutschland ist das „Erneuerbare-Energien-Gesetz“ (EEG).

 

Seine Wirkmächtigkeit konnten die beschließenden Bundestagsabgeordneten im Jahr 2000 nicht überblicken, viele gingen von einer langfristig nur marginalen Rolle der Ökoenergie aus. Die Eigendynamik und die ausufernden Kosten waren nicht absehbar.

Schon die formalen Daten belegen, dass beim deutschen EEG etwas aus dem Ruder gelaufen sein muss:

  • Das erste EEG vom 29. März 2000 umfasste 6 Seiten und 12 Paragrafen.
  • Das EEG 2017 umfasst 116 Seiten und 104 Paragrafen sowie 4 Anhänge.
  • Die in den Jahren 2004, 2009, 2012, 2014 und 2017 erfolgten Novellen ersetzen jeweils nicht die Vorgängervarianten, sondern alle Gesetze gelten parallel.

Die sprachliche Qualität des Gesetzes und seine Verständlichkeit sind nur teilweise gegeben. Über viele Novellen hinweg ist es ein Monster geworden, das auch Juristen kaum noch verstehen können. Beispiel gefällig?

Weiterlesen: https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/lichtblicke-kolumnen/das-abc-von-energiewende-und-gruensprech-44-das-eeg/

13.06.2017

Mögliche Verletzung von §20a Grundgesetz durch überstürzte Energiewende

 

Der ausgewiesene Rechtsexperte im Verwaltungsrecht (Norbert Große Hündfeld, Münster), mit guten Kontakten zur Politik hat hier eine ganz neue Diskussion eröffnet:
 

Eine mögliche Verletzung von
§20a Grundgesetz
durch die überstürzte Energiewende!!!

Am 03.06.2017 erschien in den Westfälischen Nachrichten ein Interview mit Rechtsanwalt Norbert Große Hündfeld, das wir hier veröffentlichen:
Der ungezügelte Ausbau der Windenergie m[...]
PDF-Dokument [103.8 KB]

Mit Dank an: Verein Gegenwind/Windkraft mit Vernunft Greven e.V.

23.04.2017
Energiewende – EEG ein Schmarotzergesetz

 

Der Biologe Dr. Friedrich Buer hat einen neuen Aufruf veröffentlicht.
Ein Papier gegen den Subventionswahnsinn mit all ihren zerstörerischen Auswirkungen auf Mensch und Natur und gegen die Ökodiktatur unserer Zeit.

 

Wir sind in brennender Sorge wegen des Missbrauchs von Subventionen
"Bei Subventionen handelt es sich um Geld, das Bürger erarbeiten müssen, damit es an andere gezahlt werden kann, die dafür nicht arbeiten müssen oder wollen. Die einen müssen die Fördertöpfe füllen, die anderen dürfen sie leeren. Da nur eine lobbystarke Minderheit die Töpfe leeren darf, werden Subventionen als Förderungen, Zuschüsse, Beihilfen oder Umlagen schön geredet werden.
Subventionen sind bei den Empfängern natürlich beliebt. Aber bei den Politikern auch, weil die Empfänger es ihnen bei der Wahl danken. Diese heimliche Allianz auf Kosten der Allgemeinheit wirkt zerstörerisch.Die Energiewende ist dafür ein Beispiel:
Mit 53.000 Euro pro Minute müssen wir die Fördertöpfe füllen, damit die Betreiber von Windmühlen, Solaranlagen und Biogas pro Minute 53.000 Euro den Töpfen entnehmen können. Gesetzliche Grundlage ist das „Erneuerbare Energie Gesetz EEG“. Doch schon 2014 gutachtet die Expertenkommission EFI der Bundesregierung: „Das EEG sorgt also nicht für mehr Klimaschutz, sondern macht ihn deutlich teurer.“

Eine Energiepolitik mit Subventionen baut ein Kartenhaus. Kein Land auf der Welt folgt uns auf diesem Weg. Wir sind nicht Vorbild sondern Geisterfahrer."

Dr. Buer

Mit Dank an windwahn.com: http://www.windwahn.com/2017/04/23/energiewende-eeg-ein-schmarotzergesetz/

08.02.2017

 

EEG-Reform

Stromkosten bleiben unberechenbar

 

Weil die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien mehr kostet, als sie am Markt einspielt, erhalten Anlagenbetreiber einen milliardenschweren Zuschuss. Auch die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ändert daran kaum etwas – im Gegenteil: In den kommenden 10 Jahren dürften die Förderkosten weiter steigen, wie eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) zeigt.

Quelle: http://www.iwkoeln.de/presse/pressemitteilungen/beitrag/eeg-reform-stromkosten-bleiben-unberechenbar-306180

IW-Pressemitteilung - Nr. 64 vom 5. Oktober 2016 hier lesen
IW-Pressemitteilung_2016_64_EEG.pdf
PDF-Dokument [648.4 KB]
Kurzgutachten für die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände, die Unternehmerverbände Niedersachen und die Energieintensiven Industrien in Deutschland
Esther Chrischilles: EEG 2017 – Mögliche Entwicklungen der Förderkosten bis 2020 und 2025
Kurzgutachten_EEG_2017.pdf
PDF-Dokument [449.3 KB]

20.01.2017

 

Rundbriefe: Windenergie und Recht

Herausgeber: Fachagentur Windenergie

Die Fachagentur informiert in ihren Rundbriefen über die Rechtsprechung rund um das Thema Windenergie an Land.

Rundbrief 1/2017
FA-Wind_Rundbrief-Windenergie-und-Recht-[...]
PDF-Dokument [290.6 KB]
Rundbrief 3/2016
FA_Wind_Rundbrief_Windenergie_und_Recht_[...]
PDF-Dokument [368.7 KB]
Rundbrief 2/2016
FA_Wind_Rundbrief_Windenergie_und_Recht_[...]
PDF-Dokument [285.7 KB]

30.10.2016

 

Lärm durch Windkraftanlagen - Merkblatt

von RA Thomas Mock

 

Merkblatt für durch Windanlagen Immissionsgeschädigte bzw. zur Vorsorge solcher Schäden

13.09.2016

 

Klagerecht für Umweltverbände soll erweitert werden

 

Umweltverbände können künftig auch dann Einwendungen in gerichtlichen Verfahren einbringen, wenn sie sich nicht im Ausgangsverfahren beteiligt hatten.

 

Umweltverbände sollen künftig umfassender in Umweltangelegenheiten klagen können. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/9526) sieht vor, unter anderem das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) und das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) an europa- und völkerrechtliche Vorgaben anzupassen. Handlungsbedarf besteht laut Begründung, weil die deutsche Umsetzung der Aarhus-Konvention der UN-Wirtschaftskommission für Europa (UN ECE) von der 5. Vertragsstaatenkonferenz in zwei Punkten als völkerrechtswidrig gerügt wurde. Änderungen seien auch durch Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichtes und des Europäischen Gerichtshofes geboten, schreibt die Bundesregierung.

 

Weiterlesen bei Umweltruf.de!

29.04.2016

 

VERNUNFTKRAFT

 

Stellungnahme zum Referentenentwurf EEG 2016

 

Mit einem Klick auf das Bild die komplette Stellungnahme lesen!

 

 

Zum Lesen des Referenten-Entwurfs: Stand 16.04.2016

 

bitte hier klicken!

07.04.2016

 

Großwindanlagen: Die Verbrechen der Saubermänner 

 

Folge 3: Strafbarkeit kommunaler Amtsträger durch Abschluss von Nutzungsverträgen

von Prof. Michael Elicker, Staatsrechtler


[Auszug]

Es ist nach den ersten beiden Folgen dieser Reihe von einigen Mitgliedern der Öffentlichkeit gefragt worden, ob man denn in einem solchen Beitrag wirklich Namen von Akteuren nennen müsse, denn es laufe doch auch andernorts fast überall genauso oder in ähnlicher Weise. Wir glauben, dass das durchaus notwendig ist. Es geht ja gerade darum, an einem bestens dokumentierten und von uns in langwieriger Kleinarbeit aufgearbeiteten Allerweltsbeispiel aufzuzeigen, wie weit der Verdacht strafbarer Vorgehensweisen in diesem Bereich nach heutiger Rechtslage gezogen werden muss.

[…]


Kompletten Beitrag lesen!

17.02.2016

 

Gutachten belegt: EEG ist verfassungs- und europarechtswidrig

Pressemitteilung 17.02.2016, Humboldt-Universität Berlin

 

Rechtsgutachten der Humboldt-Universität belegt: Das EEG ist verfassungs- und europarechtswidrig

 

Kein Gesetz in der deutschen Geschichte wurde binnen weniger Jahre so häufig reformiert wie das EEG. Trotz aller Reformen bestehen die gravierenden Mängel des EEG bezüglich Verfassungs- wie Europarechts bei der Formulierung sowie der Anwendung des Gesetzes weiter. Auch die bisher angekündigten Eckpunkte der bevorstehenden EEG-Reform im Frühjahr 2016 lassen keine Änderungen des Zustands erwarten.

 

Weiterlesen...

17.02.2016

 

Großwindanlagen: Die Verbrechen der Saubermänner 

 

Folge 2: Diese verflixte Verschärfung der Korruptions-Tatbestände

 

von Prof. Michael Elicker, Staatsrechtler

 

Auszug:

Nachdem in der ersten Folge schwerpunktmäßig der Verbrechenstatbestand des gewerbs- und bandenmäßigen Betruges und die korrespondierende Geldwäsche durch Kommunen besprochen wurden, widmet sich der heutige Beitrag ganz dem zentralen Thema der Korruption. 

 

Kompletten Beitrag lesen!

27.07.15

vom 27.07.2015 

Von Marc Oliver Bettzüge

 

Dauerbrenner staatliche Ökostrom-Garantie

Warum die Politik mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz immer noch durchkommt
 

Hier ein Auszug:

[…]

Erstens hebelt der Umlagemechanismus die deutsche Finanzverfassung aus, in der faktischen Wirkungsweise sehr ähnlich zum 1994 als verfassungswidrig eingestuften Kohlepfennig.

[…]

Seit 25 Jahren fördert die deutsche Politik die Installation der entsprechenden Technologien mit großzügigen Staatsgarantien, und ein Ende dieser Unterstützung ist nicht in Sicht. Marktreif im Sinne der selbständigen Durchsetzung im Wettbewerb sind Wind- und Solaranlagen bis heute in Deutschland allerdings offensichtlich immer noch nicht, denn sonst könnte man sich solche Regeln zur Zwangsvergütung ja sparen. 
[…]

 

Den kompletten Artikel im Manager-Magazin lesen!

 

Am 26.03.2015  erschien in „DER HAUPTSTADTBRIEF 128“ ein Beitrag von

Dr. Trutz Graf Kerssenbrock (Notar und Fachanwalt für Verwaltungsrecht und CDU-Politiker).  Für den HAUPTSTADTBRIEF legte er dar, wie das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) unter Umgehung der Finanzverfassung Firmen und Bürger willkürlich zur Kasse bittet.

 

Beitrag im HAUPTSTADTBRIEF lesen!

02.07.2015

 

Mittelhessen Bote vom 01.07.2015

Dachverband Gegenwind im MKK/Naturpark Spessart zu  Aspekten der Windkraftnutzung Teil 8
 

Keine Immunität in Kommunal-Parlamenten

Hier lesen: Keine Immunität in Kommunal-Parlamenten
teil8.pdf
PDF-Dokument [1.4 MB]

08.07.2015

 

Verlängerte Anfangsvergütung

 

Betreiber von Windkraftanlagen erhalten für den in ihren Anlagen produzierten Strom feste Vergütungen. Und zwar ganz unabhängig davon, ob dieser gerade gebraucht wird oder nicht. Diese Festpreis- und Abnahmegarantie ist ein Kernbestandteil der gegenwärtigen Förderung der Erneuerbaren Energien.

 

Weiterlesen bei Vernunftkraft.de

 

23.03.2015
 

DAS EEG Wettbewerbswidrig - Verfassungswidrig - Europarechtswidrig?

Von Michael Limburg


Mit dieser, eher rhetorisch gemeinten Frage betiteln die Autoren um den Kieler Rechtsanwalt Dr. Trutz Graf Kerssenbrock Ihre über 90 seitige tiefschürfende Analyse mit der juristischen Bewertung des (Erneuerbare Energien Gesetz) EEG. Und ihre Schlussfolgerungen sind eindeutig.
 

Nach normalen juristischen Kriterien und Rechtsnormen, die für jeden Bürger, jede Organisation und damit auch für jede Behörde incl. der Regierung gelten sollten, verstößt das EEG täglich gegen eine Fülle von Paragraphen und Bestimmungen aus den drei genannten Rechtskategorien; wie dem Grundgesetz, dem Wettbewerbsrecht und dem Europarecht.

 

„...Mit der EEG-Umlage hat der Gesetzgeber eine öffentliche Abgabe sui generis geschaffen, jenseits des Finanzverfassungsrechts und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit von Sonderabgaben...“

 

„...Die EEG-Umlage greift in die Grundrechte der Letztverbraucher von Strom ein und verletzt die Artikel 14, 12 GG und subsidiär Art. 2 des GG...“


„... Das EEG verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 GG....“

 

Alles lesen bei Eike-Klima-Energie

 

12.04.2015

 

Was eine Gemeinde alles falsch machen kann

 

von Prof. Dr. Michael Elicker / Andreas Langenbahn

veröffentlicht am 21.01.2015

 

Die Windkraft-Planung von Ottweiler/Saar als Lehrbuchbeispiel

 

[…]
Viele Gemeinden sind dabei, ihre Flächennutzungspläne zu ändern, um Vorrangflächen für Windenergieanlagen auszuweisen. Da die Kommunen in unserem bundesstaatlichen Finanzausgleichssystem das letzte Glied bilden und die übergeordneten staatlichen Ebenen ihnen unentwegt neue Aufgaben aufbürden, aber nur unzureichend dafür zahlen, sind viele dieser Gemeinden finanziell notleidend. Das hat für die Planung schwerwiegende Konsequenzen: Einerseits sind oft keine eigenen Fachleute für die Planung mehr vorhanden.

[…]
Schon im Vorfeld der Änderung von Flächennutzungsplänen wurden und werden dabei von den Kommunen häufig - ja regelmäßig - konkrete Verträge mit einzelnen Geschäftemachern abgeschlossen, so auch von der Stadt Ottweiler mit ABO-Wind und JUWI.

 

[…]
Schon vor dieser Genehmigung, ja vor der Verabschiedung der Teiländerung des Flächennutzungsplans wurden in Ottweiler übrigens große wertvolle Waldbestände in einer Nacht- und Nebelaktion dem Erdboden gleichgemacht (das sog. "Jungenwald-Massaker"). Für diese Flächen gab es illegale (s.o.) Vorfestlegungen der Stadt mit der Firma ABO-Wind.

 

[…]
Auch das Thema "Infraschall" wurde von der Stadt Ottweiler nicht weiter beachtet, trotz der drohenden, noch gar nicht abzuschätzenden gesundheitlichen Auswirkungen für ihre Bürger. Auch hier zeigt sich die Stadt Ottweiler zu Lasten der eigenen Bürger großzügig bei der Ausweisung von Konzentrationsflächen: "Durch die Einarbeitung überhöhter Schutzabstände und damit Restriktionsflächen würde die Stadt Ottweiler eine effiziente Entwicklung und Nutzbarmachung der Windenergie im Stadtgebiet entgegenwirken und damit ihrer Pflicht, ,der Windenergie substantiell Raum zu schaffen' nicht nachkommen." Hier wird klar, dass die Stadt Ottweiler ihre vermeintliche "Pflicht" (wo kein geeigneter Raum ist, sind keine Windkraftvorrangflächen auszuweisen!)

 

Den vollständigen Artikel auf der Seite des Deutschen Arbeitgeberverbandes lesen!

Petition!
Keine Windkraftanlagen auf dem Horstberg

Mit einem Klick auf das Bild gelangen Sie zur Petition


Video: Visualisierung Wind”park Bad-Orb / Biebergemünd

Mit einem Klick auf das Bild Video anschauen!

Video: Visualisierung Wind"park" Alsberg - Seidenroth

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