Alternative Energiegewinnung ist unsinnig,
wenn sie genau das zerstört,
was man eigentlich durch
sie bewahren will:
Die Natur
Reinhold Messner, 2002
1ha Wald leistet mehr in Sachen Umwelt- und Klimaschutz als eine WKA!
Das Erschließen von Waldgebieten zur Nutzung für „Windkraft über Wald“ wird zu einer dauerhaften Veränderung des Landschaftsbildes führen.
Auswirkungen auf Mensch, Fauna, Flora und Kleinklima sind unausweichlich und aufgrund fehlender Erfahrung über den Bau von WKA im Wald derzeit nicht abschätzbar.
Daher ist der Naturraum Wald als Standort für Industrieanlagen zur Energieerzeugung ungeeignet.
Die Studie „Windenergie im Lebensraum Wald, Autor ist der renommierte Biologe Dr. Klaus Richarz, beschreibt das Gefährdungspotenzial windkraftsensibler waldgebundener Arten (v.a. aus den Risikogruppen Vögel/Fledermäuse) durch den Bau und Betrieb von Windenergieanlagen (WEA) im Wald. Sie stellt die Bedeutung der Wälder für die Erhaltung der biologischen Vielfalt vor und zeigt auf, dass ein weiter Ausbau von WEA im Wald einen Eingriff in eine Tabuzone darstellt und nur dann in Ausnahmefällen naturschutzfachlich und –rechtlich vertretbar wäre, wenn dieser mit der Waldschutzkonzeption und den Artenschutzbelangen im Sinne der Erhaltung der Biodiversität bundeseinheitlich in Einklang zu bringen ist.
UNSERE FORDERUNGEN:
Tiefer gehende Informationen zum Thema "Naturschutz und Windindustrie" finden Sie auf unseren Seiten:
In seiner Rede im Gartensaal der Konzerthalle Bad Orb am 09. Oktober 2013 schilderte Baron zu Guttenberg eindrucksvoll die negativen Auswirkungen der Windkraft auf "Natur und Landschaft".
Er litt während seiner Rede noch an den Folgen eines schweren operativen Eingriffes. Wir danken dem Baron, dass er trotz der in einigen Sequenzen sichtbaren körperlichen Anstrengungen den Vortrag zur Veröffentlichung freigab.
12.07.2022
Deutscher Bundestag – Änderung des Naturschutzgesetzes angenommen
Berlin: (hib/SAS) Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz hat in einer Sondersitzung am Dienstagabend den im Rahmen des „Osterpakets“ von den Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vorgelegten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (20/2354) in geänderter Fassung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, AfD und Die Linke angenommen.
Weiterlesen: Deutscher Bundestag – Änderung des Naturschutzgesetzes angenommen
Die Gesetzesänderung im Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP):
https://dip.bundestag.de/vorgang/viertes-gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-bundesnaturschutzgesetzes/288778
Das Video zur Anhörung und die Stellungnahmen der Sachverständigen auf bundestag.de:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw27-pa-umwelt-bundesnaturschutz-901234
Experten: Kritik an Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes
Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz/Anhörung
05.07.2022 (hib 348/2022)
und https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw27-pa-umwelt-bundesnaturschutz-901234
Grünen-Politiker lehnen neues Naturschutzrecht ab Teile des beschlossenen "Osterpakets" zur Energiewende werden jetzt auch von Spitzenpolitikern der Grünen kritisiert. Anlass sind die beschlossenen Änderungen im Naturschutzrecht zum Ausbau der Windkraft. Diese seien ein "Vertrag zulasten des Naturschutzes". Weiterlesen: https://www.klimareporter.de/strom/gruenen-politiker-lehnen-neues-naturschutzrecht-ab
13.03.2021
Staatliche Vogelschutzwarte Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland wird aufgelöst
Die Staatliche Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland (VSW) wird aufgelöst. In der offiziellen Lesart ist von „Umstrukturierung der hessischen Naturschutzfachbehörden“ in einem neuen „Zentrum für Artenvielfalt“ die Rede.
Weiterlesen bei Naturschutzinitiave e.V.
06.03.2021
Eilmeldung – EuGH stärkt den Vogelschutz
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stärkte mit Urteil (C-473/19 und C-474/19) vom 04.03.2021 den Vogelschutz.
Mehr erfahren bei Naturschutzinitiative e.V.
11.03.2021
Analyse zum Urteil des EuGH vom 4. März 2021
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stärkte mit Urteil (C-473/19 und C-474/19) vom 04.03.2021 den Vogelschutz.
Dr. Rico Faller, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht analysiert:
Weiterlesen: EuGH entwickelt Umweltrecht konsequent weiter
Weitere Informationen finden Sie hier.
21.02.2021
EU: Kommission beschließt, DEUTSCHLAND vor dem Europäischen Gerichtshof wegen mangelhafter Umsetzung der Habitat-Richtlinie zu
verklagen
Die Kommission hat am 18.02.2021 beschlossen, Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen, weil das Land seine Verpflichtungen im Rahmen der Habitat-Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Richtlinie 92/43/EWG) nicht eingehalten hat.
Lesen Sie hier die Pressemitteilung
15.01.2021
Runderlass und Verwaltungsvorschrift Naturschutz/Windenergie Hessen
Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen haben am 17. Dezember 2020 den gemeinsamen Runderlass einer Verwaltungsvorschrift „Naturschutz/Windenergie“ veröffentlicht.
Der Runderlass kann hier eingesehen werden.
25.01.2021
Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) fordert: Umweltministerin Priska Hinz soll den Windenergieerlass in Hessen
zurücknehmen
Pressemitteilung der NI e.V.:
In Hessen interpretiert eine Verwaltungsanweisung seit Anfang 2021 die Kriterien zur Ermittlung der sogenannten „Zugriffsverbote“ im Spannungsverhältnis Windenergie – Artenschutz neu. Es finden sich dort Vorgaben zum Verbot der Tötung und der Störung von Vögeln und Fledermäusen.
06.02.2021
PRESSEMITTEILUNG der NI e.V.: Umweltministerium in Hessen gefährdet den Schwarzstorch
Umweltministerin Priska Hinz soll den Windenergieerlass in Hessen zurücknehmen!
Im neuen hessischen Windenergieerlass wird der Schwarzstorch nicht mehr als windkraftsensible Art bewertet und nicht mehr als kollisionsempfindlich eingestuft.
11.06.2020
Bundeskompensationsverordnung Anfang Juni in Kraft getreten
Die BKompV konkretisiert die gesetzlich vorgesehene naturschutzrechtliche Eingriffsregelung für Vorhaben im Zuständigkeitsbereich der Bundesverwaltung. Dabei
wird die Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung länderübergreifend vereinheitlicht und insgesamt “transparenter” und “effektiver” gestaltet.
Das Bundesnaturschutzgesetz
26.06.2017
Lizens zum Töten
Am 22. Juni 2017 kam es im deutschen Bundestag zu einer Late Night Show mit traurigem Ergebnis. Der im Dezember 2016 erstmalig aufgetauchte Gesetzentwurf für eine Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes – VERNUNFTKRAFT. hatte sich in den Prozess eingebracht – wurde gegen 22:15 Uhr von wenigen Dutzend Personen zur beschlossenen Sache gemacht.
Ungeachtet des vehementen Protests von Natur- und Tierschutzverbänden hat der Bundestag am späten
Donnerstagabend die Aufweichung des Artenschutzes zugunsten der Windkraftindustrie beschlossen.
Das Kalkül der Windkraftindustrie und ihrer parlamentarischen Verbündeten ging auf:
Ohne kritische Reflexion oder Berichterstattung wurde der umstrittene Gesetzentwurf zur ovellierung des Bundesnaturschutzgesetzes am späten Abend des 22. Juni 2017 vor weitgehend leeren Rängen im Bundestag diskutiert und anschließend von der Koalitionsmehrheit aus CDU/CSU und SPD angenommen. Wenige Dutzend Abgeordnete sorgten letztlich dafür, dass das artenschutrechtliche Tötungs- und Verletzungsverbot
zugunsten von Windenergieprojekten ausgehöhlt wird.
In fragwürdiger und intransparenter Manier hatte das Bundesumweltministerium Ende 2016 den Gesetzentwurf zur Änderung des
Bundesnaturschutzgesetzes erarbeitet. Konkret hieß es im Entwurf:
"....Zudem kann auch für Vorhaben privater Träger die Ausnahmevorschrift des § 45 Absatz 7 Satz 1 Nummer 5 in Anspruch genommen werden, wenn zugleich hinreichend gewichtige öffentliche Belange ihre Realisierung erfordern. Zu diesen Belangen
gehört der Ausbau der Erneuerbaren Energien."
Nach einem Sturm der Entrüstung seitens ideologiefreier Naturschutz-organisationen war es mehrere Monate still um dieses Vorhaben gewesen. Es galt als
sicher, dass in dieser Legislaturperiode nichts mehr dazu beschlossen würde.
Entgegen aller Erwartung wurde das Vorhaben jedoch kurzfristig auf die
Tagesordnung des Bundestages gesetzt. Offensichtlich sollte eine Aufmerksamkeitslücke genutzt und diese weitreichende Gesetzesänderung zugunsten der Windenergielobby noch kurz vor dem parlamentarischen Toresschluss herbeigeführt werden.
Um 22:15 Uhr - vor einem zu zwei Dritteln leeren Plenum und nach fünf kurzen Reden - wurde der Gesetzentwurf von der großen Mehrheit der wenigen Anwesenden “durchgewunken”.
Mai 2015
"Helgoländer-Papier" Klare Orientierung bei Artenschutz-Konflikten in der
Windkraftplanung
Planungspraxis gefährdet weiterhin seltene Arten
Wie nahe dürfen Windräder an Niststandorte von Kranich oder Rotmilan gebaut werden? Das „Neue Helgoländer Papier“ der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG VSW) berücksichtigt den neuesten Forschungsstand zur Gefährdung von Vögeln durch Windkraftanlagen.
Mehr erfahren bei NABU.de
Hessen hält die Abstandsempfehlungen des Helgoländer Papieres nicht ein!!!
Abstandsempfehlungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten"
"Helgoländer Papier"
Weitere Informationen auch bei der LAG VSW hier klicken
Ausbau Windindustrie und Naturschutz in Hessen
Hessen hat für den Ausbau der Windindustrie den
"Leitfaden - Berücksichtigung der Naturschutzbelange
bei der Planung und Genehmigung von
Windkraftanlagen (WKA) in Hessen"
im Dezember 2012 veröffentlicht.
Die neuen Abstandsempfehlungen des "Helgoländer Papiers" werden im Leitfaden leider nicht berücksichtigt.
Im Gegenteil! Die Vorgaben des hess. Leitfadens wurden durch Erlasse, z. B. der "Abstand zu Wochenstuben der Mopsfledermaus"
gelockert!
Download hier klicken
31.10.2016
Die Rote Liste gibt einen Überblick über die aktuellen Zahlen: In Hessen sind darin 217 Brutvogelarten verzeichnet. 12,6 Prozent der regelmäßigen oder ehemals regelmäßigen Brutvogelarten Hessens sind ausgestorben. 18,9 Prozent sind vom Aussterben bedroht. Nur 38,9 Prozent der Arten gelten als ungefährdet.
18.10.2016
Satire: Es war einmal...Tierparadies in Hessen
Mit Dank an den “Verein für Naturschutz und Gesundheit Südlicher Odenwald e.V.” und Daniel Niedick für die Grafiken!
Weitere Informationen zum Thema Energiewende und Naturschutz finden Sie auch auf folgenden Seiten:
Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG VSW)
VSW - Staatliche Vogelschutzwarte Brandenburg
24.06.2019
Online-Radar gegen Waldzerstörung – Bitte Waldzerstörung durch WKA melden!
Die neue Website http://www.waldreport.de erfasst mit Bürgerbeteiligung bundesweit Waldschäden.
Das Online-Angebot will mit Hilfe und dem Wissen aller BürgerInnen informieren, wo Wald bedroht ist, Naturfreunde vernetzen und Daten von menschengemachten Waldschäden auswerten. Die gesammelten Informationen stehen Naturschutz, Politik und Medien jederzeit zur Verfügung.
Hier die komplette Pressemitteilung lesen!
Wolfgang Epple:
“Diese online-Möglichkeit sollten alle Aktiven, Verbände und BIs nutzen, die Waldzerstörung durch Windkraft melden und gut dokumentieren können.
Eine gute Gelegenheit, publik zu werden!
Ich habe getestet: Schon jetzt sind in der dort geführten Karte
einige zerstörerische Windkraftprojekte aufgenommen (Südschwarzwald, Nordhessen…).
Beispiele der Darstellung, wirklich gut gelungen:
Weitere Informationen:
Bitte verwenden Sie dazu den Meldebogen – per Email an: rotmilan[at]naturschutz-initiative.de
Zeugen gesucht – Wo wird Windindustrie-Planung zum Kriminalfall?
Immer wieder kommt es zur illegalen Zerstörung von Horsten und Fleder-mausquartieren, zum Fällen von Horst-Bäumen und zum Töten von Vögeln, die einem geplanten Windindustrie-Projekt im Weg sind.
Formlos per Email an: rotmilan[at]naturschutz-initiative.de